Vereinszweck

Vereinsname: Schützengesellschaft Diana Sankt Wolfgang e.V. – Sitz: St. Wolfgang

Siehe Vereinssatzung vom 24.01.2003

§ 2 Zweck des Vereins, Vereinstätigkeit

  • Der Verein will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schießübungen mit Sportwaffen vereinigen und das sportliche Schießen fördern und pflegen.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Öffentliche Anerkennung von Trägern der Freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und Art. 20 BayKJHG am 15.01.2004 vom Landkreis Erding Jugend, Familie und Sport

Ordnung der Schützenjugend der Schützengesellschaft „DIANA“ St. Wolfgang e.V.

§ 2 Zweck

Zweck der Vereinigung ist die Förderung der gemeinsamen und überfachlichen Aufgaben der Jugend. Der Jugenderziehung, Jugendpflege und Jugendhilfe.

Die Schützenjugend will

  • Durch die Jugendarbeit jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben
  • Zur Persönlichkeitsbildung beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern,
  • Das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und in ihnen durch Begegnung und Wettkämpfe mit ausländischen Gruppen Bereitschaft zu internationaler Verständigung wecken,
  • In Zusammenarbeit mit Sportverbänden und Institutionen die Formen sportlicher Jugendarbeit weiterentwickeln, die Jugendarbeit im BSSB unterstützen und Koordinieren, die gemeinsamen Interessen der Schützenjugend in sportlichen und allgemeinen Jugendfragen vertreten und jugendgesellschaftspolitisch wirken.

Die Schützenjugend bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend sowie religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.